Stettbach
FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet
Obere Forellenregion
Der Stettbach speist sich aus drei Quellen, welche sich im Bereich der Ortslage Stettbach vereinen. Der Bach fließt anschließend in nordwestliche Richtung und verläuft über weite Strecken entlang der K144. Dabei fließt er abwechselnd links- und rechtsseitig entlang der Straße. In Jugenheim fließen Stettbach und Balkhäuser Bach zusammen und bilden den Landbach.
Defizite am Gewässer
Innerhalb der Ortslage von Jugenheim fließt der Stettbach im stark genutzten Raum. Hieraus resultieren restriktionsbedingte Probleme, die einer naturnahen Gewässerentwicklung entgegenstehen. Der Bach ist innerhalb der Ortslage stark verbaut und in ein betoniertes Profil gezwängt. Vorhandene Abstürze, Massivsohlenabschnitte und Verrohrungen stellen auch außerhalb der Ortslagen Wanderhindernisse für Fische und wassergebundene Kleintiere dar.
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Strukturaufwertungen und
Flächenmanagement
Mögliche Strukturverbesserungen durch:
- Förderung und Entwicklung der natürlichen Eigenregeneration
- Ankauf von Uferrandstreifen
Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:
- Beseitigung vorhandener Wanderhindernisse
Lineare Durchgängigkeit
Lineare Durchgängigkeit
Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:
- Beseitigung vorhandener Wanderhindernisse
Einblicke ins Projekt
Der Wasserverband Modaugebiet ist für die Unterhaltung und ökologische Aufwertung seiner Verbandsgewässer zuständig. Der Verband umfasst 13 Mitgliedskommunen und ist auch am Stettbach tätig.
Ein runder Tisch in 2023 mit der Gemeinde Seeheim-Jugenheim, dem Wasserverband Modaugebiet und Behördenvertretern ergab die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Einschätzung der Möglichkeiten und Realisierungschancen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit. Vom Wasserverband wurde dafür ein Fachbüro beauftragt.
Nach der Prüfung der Machbarkeitsstudie durch die zuständige Behörde ist das weitere Vorgehen und die Realisierbarkeit und Konkretisierung möglicher Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie abzustimmen.