Örtenröder Bach
FFH- und Vogelschutz-
gebiete
Bachneunauge,
Groppe (Mühlkoppe)
Beim Örtenröder Bach handelt es sich um ein Gewässer III. Ordnung, welches dem Fließgewässertyp 5 „Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche“ entspricht. Von der Quellregion, etwa 0,75 km süd-östlich der B 49, fließt der dort noch Eisenbach genannte Bach nach Elpenrod, um dann dem Verlauf der L 3073 bis nach Nieder-Gemünden zu folgen, wo er nach etwa 10,9 km Fließstrecke in die Felda entwässert.
Defizite am Gewässer
Der Örtenröder Bach besitzt auf langer Strecke bereits gute Voraussetzungen für eine eigendynamische Entwicklung. Er weist allerdings in Teilstrecken einen strukturarmen grabenartigen Ausbau auf, welcher eine Besiedlung mit anspruchsvolleren Tier- und Pflanzenarten verhindert. Stellenweise befinden sich standortfremde Gehölze (z. B. Fichten) unmittelbar am Gewässer. Zudem ist die Durchgängigkeit für Gewässerorganismen wie Fische, Insektenlarven und Krebstiere an mehreren Stellen im Verlauf des Bachs eingeschränkt. Wanderhindernisse bilden zum einen Durchlassbauwerke mit Massivsohlen, an deren Austritten sich häufig Abstürze bilden, aber auch nicht (mehr) funktionstüchtige Gleiten und Rampen sowie ein Wehr.
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Strukturaufwertungen und
Flächenmanagement
Maßnahmen zur Strukturverbesserung durch:
- Uferabflachung und Initialmaßnahmen zur natürlichen Laufentwicklung
- Entwicklung einer natürlichen Ufervegetation durch Sukzession und ggf. durch Initialpflanzungen mit gebietseigenen Gehölzen
- Einbau von Strukturelementen aus Totholz und Steinmaterial
- Abschnittsweiser Ankauf von Gewässerrandstreifen
Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:
- Beseitigung von Abstürzen durch Sohlrampen/-gleiten oder Beseitigung der Ursache (z. B. Tausch von Verrohrungen gegen nach unten offene Profile)
- Rückbau von Ufer- und Sohlverbau
- natürliches Anlanden von Sohlmaterial in restriktiven Massivsohlbereichen (z. B unter Brücken) ermöglichen
Lineare Durchgängigkeit
Lineare Durchgängigkeit
Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:
- Beseitigung von Abstürzen durch Sohlrampen/-gleiten oder Beseitigung der Ursache (z. B. Tausch von Verrohrungen gegen nach unten offene Profile)
- Rückbau von Ufer- und Sohlverbau
- natürliches Anlanden von Sohlmaterial in restriktiven Massivsohlbereichen (z. B unter Brücken) ermöglichen
Einblicke ins Projekt
Der Oberlauf des Örtenröder Bachs (Eisenbach) liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Mücke. Hier befindet sich nur ein sehr geringer Teil eines Maßnahmenbands von ca. 100 m. Der Hauptteil der Maßnahmen befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Gemünden (Felda).
Im Rahmen eines „Runden Tisches“ wurde festgelegt, dass auf dem Gebiet der Gemeinde Mücke keine Maßnahmen mehr notwendig sind.
Der Maßnahmenraum zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie liegt vollständig innerhalb von Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete). Hieraus ergeben sich Synergien zwischen den Maßnahmen der Maßnahmenpläne der Schutzgebiete und dem Renaturierungsprojekt.
Es fand bereits ein „Runder Tisch“ mit den Genehmigungs- und Fachbehörden, einem Vertreter von HessenForst sowie dem Ortslandwirt statt, an dem auch der Bach in den relevanten Bereichen angesehen werden konnte. Die Ausschreibung der Planungsleistungen, welche sich aufgrund anderer wichtiger kommunaler Aufgaben verzögerte, wird nun voraussichtlich im Jahr 2024 erfolgen können.