Neutscher Bach
Obere Forellenregion
Der Neutscher Bach entspringt auf der Neutscher Höhe im Gemeindegebiet von Modautal und fließt anschließend hauptsächlich in nordöstliche Richtung. Auf seinem Fließweg durchquert der Bach die Ortschaft Neutsch und verläuft anschließend über eine weite Strecke entlang der K137. Nach einer Fließstrecke von 4,1 km mündet der Neutscher Bach in der Ortslage von Modau in das gleichnamige Gewässer.
Defizite am Gewässer
Am Neutscher Bach lassen sich verschiedene negative Veränderungen erkennen. Der Bach ist stellenweise strukturarm und weist Wanderhindernisse für Fische und wassergebundene Kleintiere auf. Im Mündungsbereich innerhalb der Ortslage von Modau ist der Bach verrohrt. Darüber hinaus ist die naturnahe Entwicklung des Gewässers durch das abschnittsweise Fehlen naturnaher Gewässerrandstreifen eingeschränkt.
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Strukturaufwertungen und
Flächenmanagement
Denkbare Strukturverbesserungen durch:
- Morphologische Aufwertung im Unterlauf
- Einbau von Strukturelementen wie Totholz und Steinmaterial
- Abschnittsweiser Ankauf von Uferrandstreifen
Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:
- Entfernung oder Umbau vorhandener Wanderhindernisse
Lineare Durchgängigkeit
Lineare Durchgängigkeit
Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:
- Entfernung oder Umbau vorhandener Wanderhindernisse
Einblicke ins Projekt
Der Wasserverband Modaugebiet ist für die Unterhaltung und ökologische Aufwertung seiner Verbandsgewässer zuständig. Der Verband umfasst 13 Mitgliedskommunen und ist auch am Neutscher Bach tätig.
Der Wasserverband hat zunächst eine Machbarkeitsstudie zur Einschätzung der Möglichkeiten und Realisierungschancen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit in der Ortslage Modau in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse die ein Fachbüro ausgearbeitet hat liegen vor und sind zur Prüfung bei der zuständigen Behörde eingereicht worden.
Nach erfolgter Prüfung der Machbarkeitsstudie seitens der zuständigen Behörde ist das weitere Vorgehen im Projekt abzustimmen. Erst nach dieser Klärung ist eine mögliche Vorbereitung der Ausschreibung zu Planungsleistungen durchführbar.