Igelbach
FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet
Kammmolch, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Schmale Windelschnecke, Eisvogel, Flußuferläufer, Kiebitz
Der Igelbach entspringt östlich von Fulda im Gemeindegebiet von Dipperz. Abschnittsweise verläuft das Gewässer durch das Gemeindegebiet von Hofbieber und mündet oberhalb der Ortslage Dipperz in die Wanne. Der Oberlauf des Igelbachs liegt im Vogelschutzgebiet „Hessische Rhön“. Die Fließkilometer 3 bis 4,3 sind Teil des FFH-Gebietes „Vorderrhön“. Der Igelbach gehört zu den grobmaterialreichen, silikatischen Mittelgebirgsbächen (Gewässertyp 5).
Defizite am Gewässer
Hauptproblem ist die fehlende lineare Durchgängigkeit des Gewässers für Fische und wassergebundene Kleinstlebewesen. Grund dafür sind Wanderhindernisse in Form von Verrohrungen und Abstürze.
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:
- Entfernung von Wanderhindernissen
- Beseitigung von Abstürzen durch die Anlage naturnaher Raugerinne
- Umgestaltung der Verrohrungen
Lineare Durchgängigkeit
Lineare Durchgängigkeit
Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:
- Entfernung von Wanderhindernissen
- Beseitigung von Abstürzen durch die Anlage naturnaher Raugerinne
- Umgestaltung der Verrohrungen
Einblicke ins Projekt
Im Juni 2022 fand ein Auftaktgespräch mit der Gemeinde Dipperz statt. Vertreter der Kommune und der Fachbehörden konkretisierten dann im September 2022 die durchzuführenden Maßnahmen. Anfang 2024 wurde die Planungsleistung ausgeschrieben. Leider hatte kein Planungsbüro ein Angebot abgegeben. Anfang 2025 konnte schließlich erfolgreich ausgeschrieben und die Planungsleistung vergeben werden.
2025 wird durch das Planungsbüro eine Vorplanung erstellt. Hierzu werden ein eventueller Flächenbedarf sowie die Verfügbarkeit dieser Flächen geprüft. Spätestens 2026 soll die Genehmigungsplanung vorliegen.
Der Maßnahmenraum liegt abschnittsweise in Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete), wodurch sich Synergien zwischen dem Gebietsschutz und den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie ergeben. Diese werden im Rahmen der Umsetzung berücksichtigt.






