Ibra

Gewässerkennzahl 42564
Einzugsgebiet in Hessen 28,027 km²
Gewässerlänge in Hessen 9,7 km
Anliegerkommunen Kirchheim, Oberaula, Ottrau
Schutzgebiete

Vogelschutzgebiete

 

Die Ibra gehört zu den Gewässern III. Ordnung und zum Fließgewässertyp 5.1 „Feinmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche“. Sie entspringt im Fulda-Haune-Tafelland, im Südosten des Schwalm-Eder-Kreises, etwa 2,4 km südwestlich des gleichnamigen Ortsteils von Oberaula. Hinter der Ortslage von Ibra fließt der Bach entlang der L 3294 bis zur Kreisgrenze nach Hersfeld-Rothenburg, wo er den Ibra-Stausee speist. Von hier an folgt die Ibra der K 32, durch die Ortsteile Reimboldshausen und Gershausen bis zum Hauptort Kirchheim, wo sie in die Aula mündet.

Defizite am Gewässer

Gemäß dem Maßnahmenprogramm des Landes Hessen zur Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie, liegt das hauptsächliche Defizit am Bach in der fehlenden Durchgängigkeit. Diese wird durch Überfahrten, Verrohrungen, und eine Wehranlage eingeschränkt. Der Ibra-Stausee, der ebenfalls unpassierbar für Fische und die meisten Fischnährtiere ist, ist nicht Teil des Maßnahmenprogramms.

Entwicklungsmaßnahmen

zur Renaturierung

Entwicklungsmaßnahmen 

zur Renaturierung

Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:

  • Beseitigung von Abstürzen durch Sohlrampen/-gleiten
  • Entfernung von nicht mehr benötigten Bauwerken
  • Rückbau von Ufer- und Sohlverbau
  • Einbringen von Sohlsubstrat

Lineare Durchgängigkeit

Lineare Durchgängigkeit

Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:

  • Beseitigung von Abstürzen durch Sohlrampen/-gleiten
  • Entfernung von nicht mehr benötigten Bauwerken
  • Rückbau von Ufer- und Sohlverbau
  • Einbringen von Sohlsubstrat
Erste Gespräche

Das erste Gespräch wurde mit der Gemeinde Kirchheim bereits im Mai 2020 geführt. Ende Juli wurden die für die Ausschreibung der Planungsleitungen notwendigen Absprachen mit den oberen Fachbehörden des Landes (Regierungspräsidium Kassel) getroffen und der Weg für das weitere Vorgehen frei gemacht.

Weiteres Vorgehen

Zunächst ist durch den Planer ein Konzept zu erstellen, welches mit allen Beteiligten abgestimmt wird. Im Anschluss wird die Genehmigungsplanung erstellt, auf deren Basis die zuständige Behörde die Zulassung der Maßnahmenumsetzung bewilligen kann.

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26.05.2020 – Aufnahme des Ist-Zustandes durch die HLG

100 Wilde Bäche für Hessen ist ein Programm des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

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