Hattenbach
Beim Hattenbach handelt es sich um ein Gewässer III. Ordnung das dem Fließgewässertyp 5.1 „Feinmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche“ entspricht. Er entspringt in einem südlichen Ausläufer des Knüllgebirges, etwa 1,5 km westlich des Hattenbacher Dreiecks. In seinem Verlauf durchfließt er zunächst ein kleines Waldgebiet, unterquert die Autobahn A 7, um von dort durch eine landwirtschaftlich geprägte Landschaft zum Ort Hattenbach zu fließen. Er durchfließt den Ort in einem ausgebauten Bachbett, folgt dem Fuß des Hattenbergs und mündet in Niederaula in die Aula.
Defizite am Gewässer
Der Hattenbach weist in weiten Teilen Strukturarmut auf, welche eine Besiedlung mit anspruchsvolleren Tier- und Pflanzenarten verhindert. Vor allem zwischen dem Ort Hattenbach und der A 7 ist der Bach grabenartig ausgebaut. Zudem ist die Durchgängigkeit für Organismen (Fische und Fischnährtiere) an mehreren Stellen im Verlauf des Bachs eingeschränkt. Wanderhindernisse bilden vor allem die Abstürze hinter Bauwerken, aber auch die vorhandenen Massivsohlenabschnitte. Um dem Bach die Möglichkeit zur Eigenentwicklung zu geben, sind auf einer Länge von ca. 4 km Strukturmaßnahmen in Verbindung mit Grunderwerb (Gewässerrandstreifen) vorgesehen. Die Wanderhindernisse sollen beseitigt werden.
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Strukturaufwertungen und
Flächenmanagement
Maßnahmen zur Strukturverbesserung:
- Uferabflachung und Initialmaßnahmen zur natürlichen Laufentwicklung
- Entwicklung einer natürlichen Ufervegetation durch Sukzession und ggf. durch Initialpflanzungen mit gebietseigenen Gehölzen
- Einbau von Strukturelementen aus Totholz und Steinmaterial unter Berücksichtigung von lokalen Restriktionen
- Abschnittsweiser Ankauf von Gewässerrandstreifen
Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:
- Beseitigung von Abstürzen durch Sohlrampen/-gleiten oder Beseitigung der Ursache (z. B. Tausch von Verrohrungen gegen nach unten offene Profile)
- Rückbau von Ufer- und Sohlverbau
- natürliches Anlanden von Sohlmaterial in restriktiven Massivsohlbereichen ermöglichen
- Umbau einer Teichanlage im Hauptschluss des Gewässers
Lineare Durchgängigkeit
Lineare Durchgängigkeit
Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:
• Entfernung zahlreicher Wanderhindernisse
• Umstrukturierung kleinerer Sohlabstürze innerhalb des
Gewässerbettes
• Umbau von größeren Sohlabstürzen
• Uferaufweitung an Engstellen
Einblicke ins Projekt
Im Mai 2021 konnte eine durch die Untere Wasserbehörde organisierte Gewässerschau am Hattenbach mit Vertretungen der Gemeinde, der Oberen Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt werden. Anhand der Ergebnisse konnte die HLG die Ausschreibung der Planungsleistungen vorbereiten.
Die Planungsleistungen am Hattenbach wurden Anfang des Jahres 2022 ausgeschrieben und vergeben. Bis zum Ende des Jahres konnten bereits Planungsergebnisse präsentiert und besprochen werden.
Auf Basis der bisherigen Planungsergebnisse wurde der Erwerb der für die Renaturierung benötigten Grundstücke vorbereitet. Vor Abschluss der Genehmigungsplanung gilt es Einigungen mit den Eigentümern und Pächtern der potenziellen Eingriffsflächen zu erzielen.