Grenzebach
Vogelschutzgebiete
Eisvogel, Schwarzstorch, Graureiher, Wespenbussard, Baumfalke, Sperlingskauz
Der Grenzebach entspringt im Schwalm-Eder-Kreis in der Gemeinde Neukirchen (Knüllgebirge) östlich von Seigertshausen und verläuft in westlicher Richtung durch die Ortslagen von Frielendorf-Obergrenzebach und Schwalmstadt-Niedergrenzebach. In seiner 13,32 km langen Fließstrecke nimmt er insgesamt acht Zuflüsse auf und mündet unterhalb von Ziegenhain in die Schwalm. Er verläuft durch die Vogelschutzgebiete „Knüll“ und „Schwalmniederung bei Schwalmstadt“ mit u. a. dem Vorkommen des Eisvogels und des Schwarzstorchs. Der Grenzebach ist als Fließgewässertyp 5 – grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche eingestuft.
Defizite am Gewässer
Der Grenzebach ist abschnittsweise durch negative Veränderungen gekennzeichnet. Hauptprobleme für eine naturnahe Gewässerentwicklung sind die Strukturarmut im Bereich des Gewässerbettes, die teils massiven Sohl- und Uferbefestigungen, insbesondere in den Siedlungsbereichen, ein enges oder eingetieftes Gewässerprofil, das weitgehende Fehlen natürlicher und naturnaher Gewässerrandstreifen sowie die zahlreichen Wanderhindernisse für Fische und wassergebundene Kleintiere.
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Strukturaufwertungen und
Flächenmanagement
Geplante Strukturverbesserungen durch:
- Gewässerbettaufweitung und Uferabflachung, Anlage von Seitengerinnen sowie Initialmaßnahmen zur natürlichen Laufentwicklung.
- Einbau von Strukturelementen wie Totholz und Steinmaterial
- Entwicklung einer auentypischen Begleitvegetation durch Sukzession, ggf. Initialpflanzung mit gebietseigenen Gehölzen
- Abschnittsweiser Ankauf von Gewässerrandstreifen
Maßnahmen zu Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:
- Beseitigung von Abstürzen durch Sohlrampen/-gleiten oder Beseitigung der Ursache (z. B. Tausch von Verrohrungen gegen nach unten offene Profile)
- Entfernung von nicht mehr benötigten Querbauwerken
- Soweit möglich Rückbau von Ufer- und Sohlverbau
- Natürliches Anlanden von Sohlmaterial in Massivsohlbereichen fördern
Lineare Durchgängigkeit
Lineare Durchgängigkeit
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:
- Beseitigung von Abstürzen durch Sohlrampen/-gleiten oder Beseitigung der Ursache (z. B. Tausch von Verrohrungen gegen nach unten offene Profile)
- Entfernung von nicht mehr benötigten Querbauwerken
- Soweit möglich Rückbau von Ufer- und Sohlverbau
- Natürliches Anlanden von Sohlmaterial in Massivsohlbereichen fördern
Einblicke ins Projekt
Bei einem „Runden Tisch“ mit den beteiligten Kommunen und den Fachbehörden wurden Vorabstimmungen über die durchzuführenden Gewässerentwicklungsmaßnahmen im Rahmen des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“ getroffen.
Ende 2023 sollen die Planungsleistungen zur Renaturierung ausgeschrieben werden. Durch den Planer ist ein Konzept zu erstellen, welches mit allen Beteiligten abgestimmt wird. Im Anschluss soll die Genehmigungsplanung erstellt werden, auf deren Basis dann die Genehmigungsbehörde die Zulassung der Maßnahmenumsetzung bewilligen kann.