FAQs
Die Finanzierung des Dienstleisters, der Hessischen Landgesellschaft mbH, wird zu 100 % vom Land Hessen übernommen.
Die Kosten für die Maßnahmenumsetzung werden gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz“ (vom 13.02.2023; StAnz. 7/2023 S. 263) finanziert. Demnach kann den Kommunen und Wasserverbänden eine Förderung in Höhe von bis zu 95% zugutekommen.
Ihren noch zu erbringenden Eigenteil können die Kommunen beispielsweise über die Generierung von Ökopunkten refinanzieren bzw. über die Einbringung von kommunalen Flächen in die Projekte verrechnen.
Eine andere Möglichkeit zu einer 100%-Finanzierung besteht, wenn die Gewässerentwicklungsmaßnahmen in Natura 2000-Gebieten liegen und damit der Umsetzung der WRRL- und FFH-Richtlinien (Synergiemaßnahmen) dienen.
Zur Umsetzung des Renaturierungsprojekts wird der Kommune oder dem Wasserverband die Hessische Landgesellschaft mbH an die Seite gestellt, die durch das Land Hessen beauftragt wird. Diese bietet die volle oder, falls gewünscht, eine anteilige Unterstützung bei der Planung, Genehmigung und Bauausführung sowie bei der Bereitstellung von benötigten Flächen und der Beantragung von Fördermitteln.
Die Bewerbungsphase einschließlich der Auswahl der 100 am Programm teilnehmenden Bäche wurde bis Ende 2019 abgeschlossen. Das Land Hessen beauftragte für die Umsetzung des Programms die Hessische Landgesellschaft mbH, die seit 2020 zur Verfügung steht. Diese unterstützt insbesondere die Kommunen und Wasserverbände bei der naturnahen Gestaltung der Bäche und übernimmt die Projektsteuerung. Das Programm wurde zunächst für den Zeitraum Januar 2020 bis Dezember 2023 aufgelegt. Im Januar 2024 wurde das Programm bis Dezember 2027 verlängert.
Nach Aufnahme einer Kommune in das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ muss die rechtzeitige Einstellung finanzieller Mittel in den Haushaltsplan sichergestellt werden können.