Eisenbach
FFH-Gebiet
Bachneunauge (Lampetra planeri), Groppe (Cottus gobio)
Das Quellgebiet des Eisenbachs liegt südöstlich von Limburg-Weilburg im Gemeindegebiet von Selters (Taunus). Von der Quelle abwärts fließt das Gewässer auf einer Gesamtstrecke von 8,8 km durch das Gemeindegebiet von Selters (Taunus) und mündet in der Ortslage Niederselters in den Emsbach. Der Unterlauf des Eisenbachs liegt im FFH-Gebiet „Eisenbach bei Niederselters“ (5615-304). Der Eisenbach gehört zu den grobmaterialreichen, silikatischen Mittelgebirgsbächen (Gewässertyp 5).
Defizite am Gewässer
Der Eisenbach ist abschnittsweise durch negative Veränderungen gekennzeichnet. Hauptprobleme für eine naturnahe Gewässerentwicklung sind Strukturarmut im Bereich des Gewässerbettes, die Uferbefestigungen – vor allem in den Siedlungsbereichen – und eine enges oder eingetieftes Gewässerprofil. Entlang des Gewässers fehlen natürliche oder naturnahe Gewässerrandstreifen und damit Flächen für eine eigendynamische Gewässerentwicklung. Zur Umsetzung der Strukturmaßnahmen ist daher der Erwerb von Uferrandstreifen erforderlich.
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Strukturaufwertungen und
Flächenmanagement
Geplante Strukturverbesserungen durch:
- Gewässerbettaufweitung & Uferabflachung
- Anlage von Furkationen (Nebengerinne mit Inselbildung)
- Einbau von Strukturelementen wie Totholz und Steinmaterial
- Abschnittsweiser Ankauf von Gewässerrandstreifen
Einblicke ins Projekt
Im Rahmen des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“ fand im Juli 2022 das Auftaktgespräch mit der Gemeinde Selters (Taunus) sowie ein Runder Tisch zur Konkretisierung des Maßnahmenumfangs am Gewässer statt. Die Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgte 2024 zusammen mit der Ausschreibung der Planungsleistungen für den Laubusbach im Rahmen einer interkommunalen Kooperation.
Der Maßnahmenraum liegt im Unterlauf innerhalb von Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete), wodurch sich Synergien zwischen dem Gebietsschutz und den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie ergeben. Diese werden im Rahmen der Umsetzung berücksichtigt.
Im weiteren Verfahrensablauf wird die erforderliche Genehmigungsplanung erarbeitet und voraussichtlich 2025 – 2026 fertiggestellt. Nach Erhalt der Plangenehmigung erfolgen die Beantragung von Fördermitteln und die Bauumsetzung.