Aubach
FFH-, Vogelschutz- und Naturschutz-
gebiete
Groppe, Bachneunauge, Schwarzstorch, Eisvogel, Haselhuhn
Beim Aubach handelt es sich um ein Gewässer des Typs „grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche“. Er entspringt in Rheinland-Pfalz auf Höhe der B 414. Nach seiner Ankunft in Hessen fließt er durch den Ort Waldaubach. Weiter geht es durch eine von Grünland geprägte Landschaft, an Rabenscheid vorbei, bis zu einem Waldgebiet, hinter welchem Langenaubach beginnt. Anschließend fließt der Bach entlang des Budenbergs nach Haiger, wo er in die Dill entwässert. Große Teile des Bachs und seiner Aue stehen unter Naturschutz.
Defizite am Gewässer
Der Aubach besitzt in seinem Oberlauf bereits gute Voraussetzungen für eine eigendynamische Entwicklung. Im Mittel- und Unterlauf sind Ufer und Bachsohle in Teilstrecken befestigt, was die natürliche Dynamik einschränkt und die Besiedlung mit anspruchsvolleren Tier- und Pflanzenarten verhindert. Ein großes Problem stellt auch die fehlende lineare Durchgängigkeit dar. Gemäß den Wasserbehörden behindern 24 Bauwerke die Ausbreitung von Organismen wie der Groppe. Bei den Bauwerken handelt es sich um Wehre, Kreuzungsbauwerke (Durchlässe, Brücken) sowie Schwellen zur Sohlstabilisierung. Aber auch die Sohlbefestigungen verhindern das Fortkommen von schwimmschwachen Fischen und sind für Organismen, die sich im Bodengrund aufhalten nicht passierbar.
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Strukturaufwertungen und
Flächenmanagement
Geplante Strukturverbesserungen durch:
- Uferabflachung und Initialmaßnahmen zur natürlichen Laufentwicklung
- Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen (Entfesselung)
- Einbau von Strukturelementen aus Totholz und Steinmaterial
- Entwicklung einer natürlichen Ufervegetation durch Sukzession und ggf. durch Initialpflanzungen mit gebietseigenen Gehölzen
- Abschnittsweiser Ankauf von Gewässerrandstreifen
Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:
- Beseitigung von Abstürzen durch Sohlrampen/-gleiten oder Beseitigung der Ursache
- Rückbau von Sohlbefestigungen
- Rück- oder Umbau vorhandener Wehranlagen
- natürliches Anlanden von Sohlmaterial in restriktiven Massivsohlbereichen (z. B unter Brücken) ermöglichen
Lineare Durchgängigkeit
Lineare Durchgängigkeit
Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:
- Beseitigung von Abstürzen durch Sohlrampen/-gleiten oder Beseitigung der Ursache
- Rückbau von Sohlbefestigungen
- Rück- oder Umbau vorhandener Wehranlagen
- natürliches Anlanden von Sohlmaterial in restriktiven Massivsohlbereichen (z. B unter Brücken) ermöglichen
Einblicke ins Projekt
Der Maßnahmenraum liegt vollständig innerhalb von Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete), wodurch sich Synergien zwischen dem Gebietsschutz und den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie ergeben. Diese werden im Rahmen der Umsetzung berücksichtigt.
Nach den ersten Gesprächen mit Wasserrechtseigentümerinnen und -eigentümern wurde mit den Fachbehörden des Landes und des Kreises ein Runder Tisch veranstaltet und die Grundlagen für die Ausschreibung der Planungsleistungen festgelegt. Letzter Punkt vor der Ausschreibung ist die Abstimmung besonderer Leistungen mit der späteren Genehmigungsbehörde.
Die Ausschreibung der Planungsleistung kann erfolgen, sobald die letzten Abstimmungen mit der Genehmigungsbehörde abgeschlossen sind. Die Planungsunterlagen für eine innerörtliche Maßnahme im Stadtgebiet von Haiger, welche die Stadt bereits im Vorfeld des Programms ausgeschrieben und vergeben hat, wurden der Genehmigungsbehörde bereits vorgelegt.