Asphe
FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet
Bachneunauge, Groppe
Die Asphe entspringt ca. 1,5 km südwestlich des Ortes Frohnhausen auf dem Stadtgebiet der Gemeinde Battenberg (Eder) im Kreis Waldeck-Frankenberg im östlichen Vorland des Rothaargebirges im VSG „Hessisches Rothaargebirge“ und verläuft bis zur Ortslage Oberasphe in östliche Richtung. Dabei kreuzt sie die Gemeinde- und Kreisgrenze zur Gemeinde Münchhausen im Kreis Marburg-Biedenkopf. Weiter verläuft das Gewässer in südöstliche Richtung und passiert dabei die Ortschaft Niederasphe. Nach 10,4 Fließkilometer mündet die Asphe in Amönau in den Treisbach. Der Abschnitt von der Mündung in den Treisbach bis unterhalb der Ortslage Niederasphe liegt im FFH-Gebiet „Obere Lahn und Wetschaft mit Nebengewässern“. Die Asphe gehört zu den grobmaterialreichen, silikatischen Mittelgebirgsbächen (Gewässertyp 5).
Defizite am Gewässer
Die Asphe ist abschnittsweise durch negative Veränderungen gekennzeichnet. Hauptprobleme für eine naturnahe Gewässerentwicklung sind ein stark eingetieftes Gewässerprofil, Sohlenverbau durch Steinschüttung, Uferverbau durch Steinwurf oder in Form von wildem Verbau und einem fast durchgängig fehlenden Gewässerrandstreifen. Zahlreiche glatte Verrohrungen und Durchlässe, Abstürze, Massivsohlenabschnitte sowie Wehre bilden Wanderhindernisse für Fische und wassergebundene Kleintiere.
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Entwicklungsmaßnahmen
zur Renaturierung
Strukturaufwertungen und
Flächenmanagement
Geplante Strukturverbesserungen durch:
- Gewässerbettaufweitungen & Uferabflachung
- Entfernung der vorhandenen Uferbefestigung (Steinsatz)
- Anlage von Furkationen (Nebengerinne mit Inselbildung)
- Einbau von Strukturelementen wie Totholz und Steinmaterial
- Abschnittsweiser Ankauf von Gewässerrandstreifen
Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:
- Rückbau oder Umgestaltung von Durchlässen und Wehren
- Umstrukturierung kleinerer Sohlabstürze innerhalb des Gewässerbettes
- Rückbau/Aufwertung von Massivsohlenabschnitten in Restriktionsbereichen
Lineare Durchgängigkeit
Lineare Durchgängigkeit
Wiederherstellung der Passierbarkeit für Fische und wassergebundene Kleintiere durch:
- Rückbau oder Umgestaltung von Durchlässen und Wehren
- Umstrukturierung kleinerer Sohlabstürze innerhalb des Gewässerbettes
- Rückbau/Aufwertung von Massivsohlenabschnitten in Restriktionsbereichen
Einblicke ins Projekt
Das Projekt wurde im Rahmen eines Runden Tisches im November 2022 mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Mitte des Jahres 2023 erfolgte die Ausschreibung der Planungsleistung und Beauftragung eines Fachbüros. Derzeit erstellt das Büro die ersten Planungsentwürfe.
Nachdem wichtige Grundsatzfragen für die Herstellung der linearen Durchgängigkeit geklärt werden konnten, soll die Vorplanung noch 2024 mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt und weiter konkretisiert werden.
Der Maßnahmenraum liegt teilweise innerhalb von Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete), wodurch sich Synergien zwischen dem Gebietsschutz und den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie ergeben. Diese werden im Rahmen der Umsetzung berücksichtigt.