Nach Aufnahme einer Kommune in das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ muss die rechtzeitige Einstellung finanzieller Mittel in den Haushaltsplan sichergestellt werden können.
Nach Aufnahme einer Kommune in das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ muss die rechtzeitige Einstellung finanzieller Mittel in den Haushaltsplan sichergestellt werden können.