Die Finanzierung des Dienstleisters, der Hessischen Landgesellschaft mbH, wird zu 100 % vom Land Hessen übernommen.

Die Kosten für die Maßnahmenumsetzung werden gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz“ (vom 13.02.2023; StAnz. 7/2023 S. 263) finanziert. Demnach kann den Kommunen und Wasserverbänden eine Förderung in Höhe von bis zu 95% zugutekommen.

Ihren noch zu erbringenden Eigenteil können die Kommunen beispielsweise über die Generierung von Ökopunkten refinanzieren bzw. über die Einbringung von kommunalen Flächen in die Projekte verrechnen.

Eine andere Möglichkeit zu einer 100%-Finanzierung besteht, wenn die Gewässerentwicklungsmaßnahmen in Natura 2000-Gebieten liegen und damit der Umsetzung der WRRL- und FFH-Richtlinien (Synergiemaßnahmen) dienen.